Ausbau der Windenergie

Aktuell
Stellungnahme des BUND Schleswig-Holstein im Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 -- Änderung Kapitel 4.5.1 (Entwurf Juni 2024) - hier als pdf zum Herunterladen.
Pressemitteilung vom 10.09.2024: Windenergie-Planung nur mit Ausgleich - hier als pdf zum Herunterladen.
"Ja zu Windenergie! - Ein Argumentationsleitfaden für Windenergie und gegen gängige Mythen zum
Windenergieausbau" (März 2024) - hier als pdf zum Herunterladen.
Die Pressemitteilung des BUND Landesverbandes zur Windkraft hier als pdf zum Herunterladen (vom 22.08.2022). Titel: Keine Windkraft in Naturschutzgebieten!
Der Betrieb von Windenergie-Anlagen verursacht praktisch keinen Ausstoß von Treibhausgasen, Luftschadstoffen, Abfällen und erzeugt keine Radioaktivität oder Abwärme. Damit ist die Windenergie-Nutzung der Energiebereitstellung aus fossiler Energie und Atomenergie ökologisch eindeutig und unerreichbar überlegen. Sie gehört bei der Schadstoffeinsparung und beim Klimaschutz in die Spitzengruppe effizienter Energietechnologien und wirkt sich positiv auf die Arbeitsplatzsituation aus.
Der Kreisverband Dithmarschen befürwortet (genau wie der BUND Schleswig-Holstein) den Ausbau der Windenergie-Nutzung als eine dezentrale erneuerbare Energiequelle. Dieser Ausbau muss aber in einer für Natur, Landschaft und Mensch schonenden Art und Weise erfolgen. Das gilt auch für Offshore-Windenergie-Anlagen.
Zwischen der modernen Windenergie-Nutzung und den Belangen des Naturschutzes, dem Erhalt des Landschaftsbildes und den Anwohnern können Konflikte entstehen. Um diese möglichst gering zu halten, ist eine gute und transparente Planung der Standorte für die Windenergieanlagen unumgänglich. Gebiete, die der vorrangigen Sicherung der biologischen Vielfalt oder dem Schutz naturnaher oder kulturhistorischer Landschaften dienen, sind von Windenergieanlagen frei zu halten.
Windenergie-Standorte – sorgfältig planen und abwägen
Der Ausbau der Windenergie muss in einer für Mensch und Natur verträglichen Weise erfolgen. Für eine sachgerechte Abwägung muss die Regionalplanung unter Wahrung der Beteiligungsrechte und in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Bürgerschaft und Natur- und Umweltschutzverbänden Ausschluss- und Vorranggebiete festlegen. Seine Anforderungen an die Planung hat der BUND Schleswig-Holstein im Juni 2016 in einem Leitantrag beschlossen.
Windparks in Bürgerhand
Windkraftanlagen produzieren erneuerbare Energie. Ob sie auch zur regionalen Wertschöpfung beitragen, hängt von der Beteiligungsform ab. Das Konzept, die lokale Bevölkerung mit einem Bürgerwindpark ökonomisch einzubinden, ist eine demokratische Alternative zur herkömmlichen Energieerzeugung. Sie erlaubt den Menschen vor Ort, sich gemeinsam aktiv an der Energiewende zu beteiligen und als Gemeinde auch finanziell davon profitieren zu können. Bürgerwindparks sind ein Erfolgsmodell der „Energiewende von unten“.